CDU, SPD und Grüne begrüßen Machbarkeitsstudie für Kulturelles Zentrum

Das „Amtmannhaus“ von 1774, bekannt als „Haus Segeberg“ und derzeit Sitz u. a. des Landrats soll Kulturelles Zentrum werden.

Pressemitteilung vom Förderverein Kreis- und Stadtmuseum Segeberg

Dem Förderverein Kreis- und Stadtmuseum Segeberg ist es gelungen, in den vergangenen drei Jahren ein schlüssiges Konzept für die Errichtung eines Kulturhistorischen Zentrums im Kreis Segeberg zu entwickeln. Stand zu Beginn der Vereinsarbeit das „Palais Wichmann“ (Höhlenkrug) in der Segeberger Altstadt für dieses Vorhaben im Fokus, so hat sich im Laufe der Zeit ein anderer Standort für diesen Zweck als sehr viel geeigneter erwiesen: Das „Amtmannhaus“ von 1774, bekannt als „Haus Segeberg“ und derzeit Sitz u. a. des Landrats, bietet hervorragende räumliche Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau der Kreisverwaltung ist die einmalige Gelegenheit entstanden, das historische Gebäude aus dem späten 18. Jahrhundert inein „Kulturelles Zentrum“ umzunutzen. Da auch die Nebenbauten und (Park-)Flächen bereits im Besitz des Kreises sind, wäre hier auch eine Ausweitung des Kulturangebots, möglicherweise durch
einen Anbau, vorstellbar.

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Anträge für Gastronomie und juristische Beratung als Download freigeschaltet

Die CDU Kreistagsfraktion ist erleichtert. Die Anträge zur Förderung der gastronomischen Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten und steuerrechtliche und sonstige juristische Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberuflern sind nach einigen technischen Problemen freigeschaltet. Sie stehen jetzt auf der Homepage der Wirtschaftsentwicklung für den Kreis Segeberg www.wks-se.de zum Download bereit.

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Video-Dokumentation: Corona-Zuschuss für Gastronomiebetriebe im Kreis Segeberg.

 

Einmalig in Schleswig-Holstein: Corona-Zuschuss für Gastronomiebetriebe im Kreis Segeberg. Bis zu 12.000 Euro gibt es als Hilfe für Gastronomie mit Kulturbetrieb. Das 5-Minuten-Video von Pressekoordinator Uwe Voss dokumentiert den ungewöhnlichen Weg vom ersten Impuls durch die „NahBar“ bis zum Beschluss in der Sondersitzung des Hauptausschusses.

In dem Betrag sind maximal 9000 Euro Gastronomie-Hilfe und 3000 Euro für gewerbliche Betriebe zur Erstattung der Kosten für juristische und steuerliche Beratung zur Beantragung von Corona-Hilfen eingerechnet. Eine Million Euro hat der Kreis insgesamt dafür zur Verfügung gestellt – das ist einmalig in Schleswig-Holstein. Wahrscheinlich einmalig in Ganz Deutschland,

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