CDU-Kreistagsfraktion und Vereinigungen unterstützen die existenzbedrohte Gastronomie

Monika Saggau (Kreistagsabgeordnete und Bürgervorsteherin in Bad Segeberg), Melanie Wellendorf (NahBar), Ole-Christopher Plambeck MdL, Marek Krysiak (KPV und Vorstand Kreistagsfraktion) und Oliver Roth (Mones) im Krisengespräch.

CDU Kreistagsfdiskutiert den Antrag auf ihrer WEB-Klausur

CDU-Kreistagsfraktion und Vereinigungen unterstützen die existenzbedrohte Gastronomie

Auf der virtuellen Klausurtagung am Sonnabend beschloss die CDU-Kreistagsfraktion einen Antrag an den Segeberger Kreistag zur Hilfe der in Not geratenen gastronomischen Treffpunkte mit Musik und kulturellen Darbietungen im Kreis Segeberg. Weil die Zeit für zahlreiche durch Insolvenz bedrohte Familienbetriebe drängt, bringt die CDU-Fraktion den Antrag bereits zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur am Mittwoch 18. November um 18 Uhr zur Beratung im Bad Segeberger  Kreishaus ein. Die Christdemokraten hoffen in diesem besonderen Ausnahmefall auf die Unterstützung durch die anderen Fraktionen.

Der Antrag der CDU KreistagsfraktionDie CDU Kreistagsfraktion beantragt, der Hauptausschuss/Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag unterlegt die nachfolgende Förderrichtlinie, im Haushaltsjahr 2021 mit einem Betrag von 750.000 €. Die Mittel sind im Haushalt entsprechend einzustellen.

Förderrichtlinie zur Stützung von gastronomischen Treffpunkten mit Musik und kulturellen Darbietungen im Kreis Segeberg

Präambel

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Folgen der COVID-19-Pandemie bzw. der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage bei Betreibern von Gasthöfe mit Saalbetrieb und gastronomische Treffpunkte mit Musik (Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten) einzudämmen. Eine Förderung nach diesen Förderkriterien setzt deshalb voraus, dass eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie bzw. zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage besteht. Es soll damit verhinderten werden, dass der eingetretener Stilltand in dieser Branche zu einer Insolvenzwelle, der betroffenen Betriebe führt und dadurch die Diversität der Kulturlandschaft unseres Kreises dauerhaften Schaden nimmt.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.

1 Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind Betreiber von Gasthöfen mit Saalbetrieb und gastronomische Treffpunkte mit Musik (Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten), welche zwischen Januar bis November 2020 eines der genannten Lokale im Kreisgebiet unterhalten haben.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die unter § 1 benannten Betriebe im Kreis Segeberg über diese Förderrichtlinie kurzfristig zu informieren.
  • Anträge können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

2 Förderhöhe

Es wird an die jeweiligen Betreiber/innen ein einmaliger pauschaler Betriebszuschuss für das Jahr 2020, in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter, der von ihr/ihm betriebenen Einrichtung gezahlt. Die Gesamtförderung pro Betrieb wird auf 10.000 € gedeckelt.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag, welcher formlos gestellt werden kann und unter Vorlage geeigneter Unterlagen (Gewerbeanmeldung, Pachtvertrag etc).

3 Gültigkeit

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ihrer Beschlussfassung in Kraft und ist bis zum 31.12.2021 gültig.

 Begründung:

Der Kreis Segeberg sollte Gasthöfe mit Saalbetrieb und gastronomische Treffpunkte mit Musik (Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten) unterstützen. Diesen wurde aktuell für den Lockdown-Monat November eine Unterstützung durch Bund und Länder zugesagt. Viele dieser Betriebe hatten aber bereits vorher einige Monate geschlossen oder können durch die Auflagen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Viele Kosten wurden in den ersten Monaten gestundet, welche jetzt nachgezahlt werden müssen. Im Zuge der Corona-Krise droht nach Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) einem großen Teil der Restaurants und Gasthöfe in Schleswig-Holstein das Aus. „Wir befürchten, dass 30 Prozent aller Läden aufgeben“, sagte Verbandspräsident Axel Strehl der Deutschen Presse-Agentur. Klassische Landgasthöfe im Binnenland sind seiner Einschätzung nach besonders stark betroffen. Der Kreis Segeberg unterstützt Kunst und Kunst und Kultur, veranstaltet die Kulturwoche, zeichnet Künstler mit dem Kunst- und Kulturpreis aus, fördern die Musikschule und Jugend musiziert, das Theater in Wahlstedt, das Theater Bad Bramstedt, den Chor-Verein Kisdorf und unterstützt zahlreiche Spielstätten als Auftrittsmöglichkeiten für andere Kulturschaffende im Kreis Segeberg. Das ist gut, richtig und wichtig. Durch dieses Raster fallen jedoch die Treffpunkte mit Musik, die Bands und anderen Musikern eine Bühne zum Broterwerb bieten. Der Kreis sollte diese etwas anderen Kulturstätten und Treffpunkte mit sozialer Funktion, die unverschuldet durch die Pandemie in existenzielle Not geraten sind, unterstützen.

KPV und MIT appellieren an Kommunalpolitiker –  Hilfe  für die Gastronomie durch die Kommunen

Auf einem MIT-Workshop mit Gaststättenbetreibern aus ganz Schleswig-Holstein und den ersten Gesprächen mit Gastronomen in ihren Betrieben im Kreis Segeberg  haben sich der Landtagsabgeordnete und KPV-Landesvorsitzende Ole-Christopher Plambeck, der MIT Kreisvorsitzende und Vorsitzende der CDU Kreistagsfraktion Torsten Kowitz, Der KPV Kreisvorsitzende Uwe Voss und sein Stellvertreter Marek Krysiak ein Bild von der aktuellen Situation gemacht.

Wir appellieren an die Kommunalpolitiker, diese Treffpunkte mit sozialer Funktion zu unterstützen in unseren Städten, Dörfern und Gemeinden zu unterstützen,“ rufen die 4 CDU-Politiker, zur Hilfe für die durch die die Corona Pandemie unschuldig in finanzielle Not geratene Branche auf. Dieses sollte unabhängig von den finanziellen Unterstützungen durch Bund und Land geschehen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass den Betrieben die Hilfe in den Zuwendungen von Bund und Land nicht gekürzt werden. Viele Kosten wurden in den ersten Monaten gestundet, müssen jetzt aber nachgezahlt werden.

Die Stadt- und Gemeindevertretungen sollten prüfen, welche Pachtforderungen, Abgaben und Gebühren für die Zeit des Lockdowns erlassen werden können. Viele Gaststätten haben oder hatten bereits mehrere Monate geschlossen oder können durch die Auflagen nur unwirtschaftlich arbeiten und stehen kurz vor der Insolvenz.

Es ist für Melanie Wellendorf unerklärlich warum sie Gebühren für das Aufstellen von Plakaten bezahlen muss obwohl ihr NahBar sein 9 Monaten geschlossen bleiben muss und sie gar keine Plakate aufstellt.

Oliver Roth, dem Geschäftsführer vom „Mones“ in Bad Segeberg würde das Überleben erleichtern, wenn die Touristenabgabe in Höhe von 750 Euro für ein oder zwei Jahre durch die Stadt Bad Segeberg erlassen würde.  Durch den Ausfall der Karl May Spiele gab es in diesem Jahr so gut wie keine Touristen. In sein Mones hat „Olli“ viel investiert, insbesondere um den Corona-Auflagen zu entsprechen (Acrylwände an den Tischen / Rundumspuckschutz für die Bühne). Die 4 Vollzeit-Mitarbeiter*innen sind in Kurzarbeit. Die Reserven sind aufgebraucht. Versicherungen und Banke n verweigern für die Branche die Unterstützung.

Die 4 Politiker sind Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion. Die Kreispolitiker diskutieren am Sonnabend in einer ganztägigen Klausur über mögliche zusätzliche Unterstützungen durch den Kreis Segeberg.

Zugleich ist es für die Gastronomie bei Umnutzungs- und Erweiterungsvorhaben notwendig, wohlwollend und mit realistischen rechtlichen Grundlagen zu begegnen. Hohe bürokratische Hürden und häufige Genehmigungshindernisse verhindern und behindern jegliche Form von einer zukunftsfähigen Gestaltungsmöglichkeit, da diese dann nicht nur zeitintensiv, sondern auch mit hohem finanziellem Aufwand verbunden sind.

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